ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES PampaBUS

(Ausgabe 20. Juli 2021)

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (folgend „AGB“) sind integraler Bestandteil der Auftragsbestätigung / des Vertrages zwischen dem Mieter und dem Vermieter PampaBUS / Pampasus Sicherheitsdienst GmbH (der „Beauftragte“). Der Text in der Auftragsbestätigung hat Vorrang gegenüber diesen AGB. Abweichende Bestimmungen, insbesondere solche, die in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters enthalten sind, sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden.

Zustandekommen des Vertrages

Unsere Offerten sind freibleibend. Bis zur Erteilung eines Auftrages behalten wir uns eine anderweitige Vermietung vor. Der Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter kommt grundsätzlich durch eine beidseitige unterzeichnete Vereinbarung oder Auftragsbestätigung des Vermieters zustande. Der Beauftragte kann aus praktischen oder zeitlichen Gründen von sich aus auf eine Unterzeichnung der Vereinbarung oder der Auftragsbestätigung durch den Mieter verzichten und dessen mündliches Einverständnis einholen. In diesem Fall wird die dem Mieter gesandte Vereinbarung / Auftragsbestätigung, samt ihren integralen Bestandteilen, zum Bestandteil des Vertrages zwischen dem Mieter und dem Vermieter.

Gültigkeit der Offerte

Die Offerte ist gültig bis zum Abschluss eines Vertrages, längstens bis 30 Tage nach Offertstellung.

Leistungsumfang

Der Leistungsumfang richtet sich nach der Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter.
Der Mietvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Im Einverständnis mit dem Vermieter kann der Vertrag verlängert werden, falls der Mieter mindestens drei Tage vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit darum ersucht. Mangels gegenteiliger Vereinbarung gelten für die verlängerte Mietzeit dieselben Konditionen wie für die ursprünglich vereinbarte Mietdauer bzw. die dem Mietzeitraum angepassten Konditionen. Die Verlängerung darf nur schriftlich erfolgen.

Vertragsannullierung

Beim Rücktritt vom Vertrag, aus irgendwelchen Gründen, werden für unsere Aufwendungen nachstehende Ansätze in Rechnung gestellt:
Tritt der Mieter von einer unterschriebenen Auftragsbestätigung zurück, verrechnet der Beauftragte in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.00. Je nach Zeitpunkt der Annullation werden die folgenden Leistungen verrechnet (exkl. MwSt.)

  • Während der Dauer der provisorischen Reservation keine Kosten
  • Bis und mit 180 Tage vor der Veranstaltung: CHF 200.00 (Bearbeitungsgebühr)
  • Bis und mit 120 Tage vor der Veranstaltung: CHF 200.00 plus 10% des Totalbetrages
  • Bis und mit 90 Tage vor der Veranstaltung: CHF 200.00 plus 20% des Totalbetrages
  • Bis und mit 30 Tage vor der Veranstaltung: CHF 200.00 plus 30% des Totalbetrages
  • Bis und mit 7 Tage vor der Veranstaltung: CHF 200.00 plus 50% des Totalbetrages
  • Weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung: CHF 200.00 plus 100% des Totalbetrages

Preise / Zahlungsbedingungen

Preise

  • Sämtliche Preise verstehen sich exkl. MwSt.

Zahlung

  • Wenn nicht anders vereinbart, ist der Vertragspreis wie folgt zahlbar:
  • 50% als Anzahlung bei Buchung – gilt als Kaution
  • Schlusszahlung nach Schlussabrechnung innert 30 Tagen Netto
  • Nach 30 Tagen wird Verzugszins verrechnet

Zahlungsart

  • Bar
  • Rechnung
  • Vorauskasse (Privatpersonen)

Eigentum

PampaBUS ist Eigentum von Pampasus Sicherheitsdienst GmbH. Er kann weder veräußert, belehnt noch verpfändet werden. Es ist untersagt, irgendwelche Änderungen vorzunehmen. Es empfiehlt sich auf öffentlichem Grund, den PampaBUS bewachen zu lassen. Die Kosten hierfür hat der Mieter zu tragen.

Fahrten mit dem PampaBUS

Der Mieter darf nicht mit dem PampaBUS fahren. Eine Umstellung auf einen anderen Platz oder die Untervermietung ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet und es muss ein Mitarbeiter der Pampasus Sicherheitsdienst GmbH vor Ort sein.

Zustand des PampaBUS

Übernahme
Der PampaBUS wird dem Mieter betriebsbereit übergeben. Der Mieter hat zusammen mit dem Vermieter den PampaBUS und die Zusatzleistungen vollständig und auf erkennbare Mängel zu untersuchen. Festgestellt Mängel werden im Übergabeprotokoll festgehalten.

Rückgabe
Der Mieter hat den PampaBUS in einem unbeschädigten und normal sauberen Zustand zurückgegeben werden. Im Falle einer Beschädigung, übermässigen Abnutzung, Abhandenkommens des Materials oder Verschmutzung des Fahrzeuges werden Reparaturen oder Neuanschaffungen nach effektivem Aufwand plus Materialverbrauchskosten ausgeführt.
Bei Rückgabe des PampaBUS wird das bei Übernahme ausgefüllte Protokoll mit Angaben zum Rückgabezustand ergänzt und von beiden Parteien unterzeichnet, womit der Fahrzeug- und die Extras Zustand verbindlich festgehalten ist.

Zusatzleistungen

  • Stromzufuhr ab Anschlussleistung bis zum Hauptschalter, muss von einem konzessionierten Installateur gemäss den ortsüblichen Vorschriften ausgeführt werden.
  • Zusatzleistungen für den Innenausbau, die Dekoration und sonstige Mieterwünsche können mit dem Vermieter abgesprochen und wo möglich umgesetzt werden. Die Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
  • Für die Entsorgung des vom Mieter mitgebrachten Materials ist dieser selbst verantwortlich. Ein allfälliger Mitarbeiter- und Entsorgungsaufwand der Pampasus Sicherheitsdienst GmbH oder externer Leistungserbringer wird in Rechnung gestellt. Die Pampasus Sicherheitsdienst GmbH lehnt jegliche Haftung für eingelagertes Material ab.

Sicherheitsmassnahmen

Verankerungen dürfen weder verändert noch entfernt werden. Für die Nichtbeachtung dieser Vorschrift lehnen wir im Voraus jede Haftung ab.
Die Personenzahl, welche sich im PampaBUS aufhalten darf ist auf 15 beschränkt.

Haftung

Die Miete beginnt mit Entgegennahme des PampaBUS und der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls.
Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden und Verluste. Beschädigung unseres gesamten Materials infolge unsachgemäßer Behandlung oder Benutzung, wird in Höhe des Neupreises in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte und falsche Handhabung verursacht werden.
Allfällige Folgeschäden, insbesondere Ertragsausfälle und Vermögenseinbussen, als Folge von unsachgemäßer Handhabung oder von Verlusten der gemieteten Sache, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Weiter lehnt Pampasus Sicherheitsdienst GmbH, soweit rechtlich zulässig, jegliche Haftung für Schaden ab, welche Teilnehmer von Veranstaltungen aus welchem Grund auch immer erleiden. Gleiches gilt für Mitarbeiter, Beauftragte oder sonstige Leistungserbringer des Mieters. Sollte die Pampasus Sicherheitsdienst GmbH von Veranstaltungsteilnehmer oder Mitarbeitern, Beauftragten etc. des Mieters in welcher Art auch immer belangt werden, verpflichtet sich der Mieter, die Pampasus Sicherheitsdienst GmbH vollumfänglich schadlos zu halten.
Die Pampasus Sicherheitsdienst GmbH übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für externe Dienstleistungen (Grafiker, Caterer usw.).

Versicherung

Die Versicherung ist während des Anlasses Sache des Mieters.
Bei höherer Gewalt ist der Beauftragte berechtigt, seine Leistungspflicht vorübergehend und ohne jegliche Haftungsfolge ganz oder teilweise einzustellen.

Bewilligung

Der Mieter ist für das Einholen der erforderlichen Bewilligungen und dergleichen (Gemeindebewilligung bei Anlässen, Verlängerungen, Alkoholausschankbewilligung, SUISA usw.) verantwortlich.

Informationspflicht

Der Mieter ist verpflichtet, die Pampasus Sicherheitsdienst GmbH über den Charakter der Veranstaltung vollständig und wahrheitsgetreu zu informieren, inklusive der zu behandelnden Themen und der auftretenden Künstler, Redner usw. Im PampaBUS darf keine Veranstaltung durchgeführt werden, die gegen Anstand und Sitte verstoßen, zur Gewalt aufrufen oder an denen in irgendeiner Art und Weise diskriminierende Inhalte verbreitet werden.

Spezielle Veranstaltungen

Veranstaltungen, an denen Persönlichkeiten teilnehmen, zu deren Schutz Sicherheits- und Verkehrsregelungsmassnahmen getroffen werden müssen, sind über die entsprechenden Behördenkanäle zu koordinieren und die Firma Pampasus Sicherheitsdienst GmbH zu engagieren. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für die Kosten, die durch solche Massnahmen entstehen. Die Übernahme der Kosten muss durch den Mieter mit den zuständigen Behörden vorab geregelt werden.

Datenschutz

Sämtliche Daten die PampaBUS / Pampasus Sicherheitsdienst GmbH vom Mieter oder anderen vom Mietvorgang betroffenen Personen erhält, werden entsprechend den Vorschriften des schweizerischen Datenschutzgesetztes und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), soweit anwendbar, bearbeitet.

Einverständniserklärung

Der Mieter bestätigt, dass er den Vertrag und/oder die Auftragsbestätigung, beide samt Beilagen, sowie diese AGB vollständig gelesen und verstanden hat und mit deren Inhalt einverstanden ist.

Änderung der Mietvereinbarung

Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarung samt integralen Bestandteilen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform.

Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AGBs unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine gültige Bestimmung als vereinbart, welche der von den Parteien gewollten Bestimmungen wirtschaftlich am nächsten kommt. Die Pampasus Sicherheitsdienst GmbH behält sich das Recht vor, diese AGBs jederzeit zu ändern.

Anwendbares Recht und Gerichtstand

Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Allfällige Differenzen werden, wenn immer möglich einvernehmlich geregelt. Kommt eine gütliche Einigung nicht zu Stande, entscheiden die ordentlichen Gerichte. Gerichtsstand ist Baden.